Dienstag, 18. November 2014

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) - ungenutzte Chance !

Diesen Artikel haben wir vor einigen Wochen bei Xing veröffentlicht. Aus der Beobachtung merken wir, wie wichtig dieses Thema ist und deshalb haben wir uns entschieden, diesen Artikel einer größeren Leserschaft bereit zu stellen.

Es gibt schon ein paar interessante VWL-Produkte, die einen mit mehr, die anderen mit weniger Zulagen und/ oder Prämien. Auch die Provisionshöhen sind sehr unterschiedlich. Auf die Feinheiten möchten wir in diesem Artikel nicht eingehen, denn diese kennen Sie vermutlich wesentlich besser als wir. Schon längst profitiert aber nicht jeder Kunde von der Staatlichen Förderung, die Einkommenshöhe ist zu beachten.

Rendite und Zulagen hin oder her. Wie viele Kunden wünschten sich den VWL Betrag aufs eigene Konto? Zur Sondertilgung vielleicht? Oder einfach mehr Netto? Vielleicht aber auch zur zusätzlichen Altersvorsorge, oder einer wichtigen Versicherung?

Wie vielen Kunden wurde die Möglichkeit vor gestellt, den VWL Betrag auf das Kundenkonto überweisen zu lassen. Klar gibt es dafür keine Provision und dem Honorarberater kann es egal sein. Aber Achtung, die Möglichkeit besteht nicht bei jedem Kunden. Im Musterbrief finden Sie den Hinweis!

Der Kunde hat jedenfalls einen zusätzlichen Betrag auf seinem Konto, die Verwendung ist vielseitig einsetzbar!

Im Anschluss bieten wir Ihnen einen vorgefertigten Text als Vorschlag, der sich in unserer Praxis (bis 2011) bewährt hat. Darin ist auch die Quelle für die Paragraphenreiter dieser Welt angegeben.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der Praxis bei der Umsetzung und wir würden uns wirklich freuen, wenn Sie uns Ihre Erfahrungsberichte darüber schreiben.


Ihre Immobilienkontor Deutschland GmbH

Mustertext zum obigen Beitrag, um die Personalabteilung anzuschreiben:


Personalnummer:
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d) des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) können vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zur Erfüllung von Verpflichtungen verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eigentum eingegangen wurden. (Hinweis: dies lässt sich unter Umständen auch dann durchsetzen, wenn die Eltern das Eigenheim finanziert haben und das Kinder/ die Kinder auf der gleichen Adresse angemeldet ist/sind und die Finanzierung unterstützen)

Zum Erwerb der Eigentumswohnung in PLZ Ort, Straße Nr, wurde von der XY Bank ein Darlehen gewährt, das verzinst und getilgt werden muss.

Ich bitte Sie daher, die vermögenswirksamen Leistungen, die ich von der Arbeitgeber XY erhalte, das sind         €, ab sofort auf das nachstehende Konto zu überweisen, damit ich diesen Betrag zur Tilgung des bei der ‚Bank XY bestehenden Darlehens verwenden kann.

Empfänger:
Name Kunde
Kontonummer:

Name der Bank:

Bankleitzahl:

Verwendungszweck:
Zur Tilgung des Darlehens bei der Bank XY

Die vermögenswirksamen Leistungen können nicht direkt an die Bank XY überwiesen werden, weil die Bank während der zur Zeit noch bestehenden Zinsbindungsfrist keine Sondertilgungen akzeptiert.

Bitte veranlassen Sie, dass die Arbeitgeber nur noch den Betrag von          € als vermögenswirksame Leistungen anlegt. Aus meinem Nettoeinkommen sollen keine Beträge mehr angelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

VWL Empfänger





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